Vorsteuerabzug: Dokumentation der Zuordnungsentscheidung (BFH)
Die Zuordnungsentscheidung für gemischt-genutzte Gegenstände ist auch bei einem gestreckten Herstellungsvorgang spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist am 31. Mai des Folgejahres zu treffen.
Powered by Vergleichsportal