Vorsteuerabzug: Verpachtung eines Sportparks als einheitliche steuerpflichtige Leistung (BFH)
Die Überlassung von Sportanlagen an deren Nutzer fällt regelmäßig nicht unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1993, sondern stellt eine einheitliche steuerpflichtige Leistung dar.
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