Vorsteuerberichtigung: Nachträgliche Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht (BFH)
Die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern sich (§ 15a Abs. 1 Satz 1 UStG), wenn sich der Steuerpflichtige während des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit der Verwendungsumsätze nach Unionsrecht beruft.
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