Währungsverluste bei Fremdwährungsdarlehen sind nicht als Werbungskosten absetzbar
Insbesondere bei Immobilienfinanzierungen erfreuen sich die sogenannten Fremdwährungsdarlehen zunehmender Beliebtheit. Bei diesen Fremdwährungsdarlehen besteht aber immer die Gefahr von Währungsverlusten. Wenn ein Fremdwährungsdarlehen zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie aufgenommen wurde und es zu Währungsverlusten kommt, können diese nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden. Wechselkursrisiko beim Fremdwährungsdarlehen Ein […]
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