Wegfall der beruflichen Tätigkeit: Bindung des Antrags nach § 32d Abs. 2 Nr. 3b
Für den Regelungskreis der sog. Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber für "unternehmerisch beteiligte Gesellschafter" ein explizites Wahlrecht geschaffen, mit dem der gesonderte Steuersatz von 25 % u.a. zu Gunsten eines Werbungskostenabzugs "abgewählt" werden kann.
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