Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß – Kein Verstoß gegen Rückwirkungsverbot (BFH)
Das durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte Wertaufholungsgebot ist verfassungsgemäß. Das gilt auch insoweit, als davon Teilwertabschreibungen erfasst werden, die mehr als zehn Jahre vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommen worden waren.
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