Wertpapier-Sondervermögen: Gewerbesteuerliche Behandlung der steuerfreien Dividenden (BFH)
Erträge aus Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft an einem Wertpapier-Sondervermögen sind nach § 8 Nr. 5 GewStG 2002 dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen, soweit sie auf Gewinnanteile aus Beteiligungen des Wertpapier-Sondervermögens entfallen und damit bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft außer Ansatz bleiben.
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