Wesentliche Beteiligung: Bestimmung des Veräußerungsgewinns i.S.d. § 17 EStG (FG)
Für die Besteuerung eines Veräußerungsvorgangs i.S.d. § 17 EStG ist es unerheblich, wenn – einem Gesamtplan folgend – die Beteiligungshöhe des Gesellschafters infolge einer zeitgleich mit dem Erwerb von Anteilen beschlossenen Kapitalerhöhung wieder unter die Wesentlichkeitsschwelle von 25 % abgesenkt werden sollte.
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