Wesentliche Beteiligung: Gesamtvertragskonzept maßgeblich – Rechtsprechungsänderung (BFH)
Mangels wirtschaftlichen Eigentums liegt eine wesentliche Beteiligung nicht vor, wenn die Beteiligungsgrenze nur vorübergehend überschritten wird, die Beteiligung aber nach dem Gesamtvertragskonzept endgültig unter der Grenze liegen soll.
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