Wiedereinsetzung in vorigen Stand: Steuerberater muss an Klagefrist erinnern (FG)
Ein Steuerberater muss an den Ablauf der Klagefrist erinnern, wenn er die Einspruchsentscheidung des Finanzamts nicht sofort an seinen Mandanten weiterleitet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und wird hierdurch die Klage zu spät erhoben, ist die Klage unzulässig.
Powered by Versicherungsvergleich