Windkraftfonds: Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung sind Anschaffungskosten (BFH)
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co.KG sind in voller Höhe als Anschaffungskosten zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vorformulierten Vertragswerks beteiligen.
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