Wohnungsleerstand: Antrag auf Grundsteuererlass bis Ende März möglich
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für das Jahr 2013 können in diesem Jahr bis 31. März gestellt werden.
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