Wohnungsverkäufe auf Druck einer Bank: Gewerblicher Grundstückshandel? (BFH)
Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich. Dies gilt auch bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Zwangslage.
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