Zahlungen an ausländische Religionsgemeinschaften bedingt abzugsfähig
Konferenz der Landesfinanzminister erweitert steuerliche Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften Bislang waren Zahlungen an Religionsgemeinschaften nur dann als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig, wenn diese Gemeinschaften ihren Sitz in Deutschland hatten. Im Zuge der EU-weiten Freizügigkeit haben die Finanzminister der Länder wird diese Auffassung inzwischen korrigiert (BMF-Schreiben / koordinierter Ländererlass vom 16.11.2010, Az. IV C 4 – [...]
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