Zahlungen einer Familienstiftung als Einkünfte aus Kapitalvermögen (BFH)
Zahlungen einer Familienstiftung an die Destinatäre können Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr.9 EStG sein, wenn die Destinatäre Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen können.
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