Zollkodex-Anpassungsgesetz: 110-EUR-Freibetrag statt 150-EUR-Freigrenze
Der Deutsche Bundestag hat am 4.12.2014 das sogenannte Zollkodex-Anpassungsgesetz beschlossen, mit dem auch die Betriebsveranstaltungen ab 2015 geregelt werden. Darin war ursprünglich eine 150-Euro-Freigrenze geplant - nun ist es ein 110-Euro-Freibetrag geworden. Das hat Vor- und Nachteile.
Powered by Suchmaschinenoptimierung