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Zollkodex-Anpassungsgesetz: 110-EUR-Freibetrag statt 150-EUR-Freigrenze

Der Deutsche Bundestag hat am 4.12.2014 das sogenannte Zollkodex-Anpassungsgesetz beschlossen, mit dem auch die Betriebsveranstaltungen ab 2015 geregelt werden. Darin war ursprünglich eine 150-Euro-Freigrenze geplant - nun ist es ein 110-Euro-Freibetrag geworden. Das hat Vor- und Nachteile.












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