Zubereitung von Speisen im Altenwohnheim: Kein ermäßigter Steuersatz (BFH)
Die in der Großküche eines Alten-/Pflegeheims zubereiteten Speisen sind keine Standardspeisen. Die Abgabe ist daher eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung.
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