Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit oder Feiertage – Urteil zur Grundlohnergänzung
Sonn- und Feiertags- sowie Nachtzuschläge dürfen als eine einheitliche Grundlohnergänzung ausgezahlt werden Karin H. arbeitet als Bedienung im örtlichen Hotelrestaurant. Bedingt durch ihre Tätigkeit muss sie auch an Feiertagen, Wochenenden und gelegentlich bis spät abends ihren Schichtdienst leisten. Um den Arbeitnehmern trotz der ständig wechselnden Zuschlagssituationen ein planbares und gleichmäßiges Einkommen zu garantieren, setzte der [...]
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